E-Rechnung
Diese Seite enthält Infos und Tipps, die Sie für die neue E-Rechnung benötigen. Diese Seite wird ständig aktualisiert.

by Mathias Dittmann

Erklärvideo
Ab dem 01.01.2025 gilt die E-Rechnungspflicht für Unternehmen. Ab diesem Stichtag müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Größere Unternehmen müssen dann auch E-Rechnungen ausstellen. Bereiten Sie sich jetzt darauf vor. Das Video gibt Ihnen in 3 Minuten einen Überblick.

www.mandantenvideo.de

Videotipp | Mein-Steuer-Coach.de

Die neue E-Rechnung – Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen

Welche Pflichten kommen?
Die neuen Pflichten kommen schrittweise in drei Phasen bis 2028. Die gute Nachricht: Manche Pflicht ist leicht zu erfüllen und andere Pflichten erfüllen Software-Hersteller stellvertretend für ihre Kunden. Gefordert sind Unternehmer aber zum Beispiel bei der Archivierung von Buchhaltungsdaten. Dauerhaft ausgenommen von allen E-Rechnungspflichten sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und der Verkauf von Fahrscheinen.
1
2025 und 2026
Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen zunächst einmal annehmen können. Ein E-Mail-Postfach reicht, um diese Empfangsbereitschaft zu erfüllen. Papierrechnungen bleiben erlaubt. Andere digitale Formate als E-Rechnungen auch, sofern der Empfänger zustimmt. Unternehmer müssen Rechnungsunterlagen zehn Jahre aufbewahren und in dieser Zeit jederzeit lesbar halten. E-Rechnungen sind im digitalen Originalformat aufzubewahren, ein Ausdruck gilt nicht.
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2027
Im Business-to-Business Geschäft (B2B) wird die E-Rechnung für Unternehmen mit einem Umsatz über 800.000 € Pflicht. Vorübergehend dürfen Unternehmen mit einem kleineren Umsatz weiterhin andere Formate und auch Papierrechnungen versenden – vorausgesetzt der Empfänger stimmt zu. Bitte beachten Sie den Tipp unten.
3
2028
Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Geschäft E-Rechnungen verwenden, unabhängig von Umsatzgrößen.

Tipp: Stimmen Sie als Empfänger bis 31.12.2026 dem Empfang sonstiger Rechnungen überall zu. Ab dem 01.01.2027 stimmen Sie diesem nicht mehr zu. Entziehen Sie Ihren Rechnungsstellern die Erlaubnis für „sonstige Rechnungen“ und akzeptieren nur noch E-Rechnungen von ihren Geschäftspartnern.
Hintergrund: Sie kennen den Umsatz Ihres Rechnungsstellers nicht und im schlimmsten Fall haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Vorsteuer!
Infografik
Ab wann müssen Sie als Unternehmer E-Rechnungen ausstellen und empfangen? Die Infografik gibt Ihnen einen Überblick.
Fragen und Antworten
Was ist eine elektronische Rechnung (E-Rechnung)?
Eine E-Rechnung ist eine Datei, die in einem maschinenlesbaren Format vorliegt.
Ab wann gilt die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung?
Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt ab dem 1. Januar 2025 für alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmern (B2B), die ab dem 1. Januar 2025 ausgeführt werden.
Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?
Ja, es gibt Ausnahmen:
  • Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 UStDV)
  • Fahrausweise (§ 34 UStDV)
Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
In Deutschland sind vor allem die Formate ZUGFeRD, XRechnung und EDI von Bedeutung. Alle drei nutzen strukturierte Daten, was sie zu E-Rechnungen macht. Eine Rechnung in digitaler Form ist also nicht automatisch eine E-Rechnung, erst die strukturierten Daten machen eine Rechnungsdatei zur E-Rechnung.
Das ZUGFeRD-Format kombiniert den Datensatz (die strukturierten Daten) mit einer visuellen Ansicht der Rechnung für das menschliche Auge, meist wird dazu das PDF-Format genutzt. In PDF-Betrachtern wird der angehängte Datensatz oft durch ein Anhang-Symbol kenntlich gemacht.
Die XRechnung ist ein reiner Datensatz und für das maschinelle Auslesen gedacht, weniger für das Lesen durch Menschen. Das X in ihrem Namen steht für XML, einer maschinellen Auszeichnungssprache für strukturierte Daten.
EDI ist ein oft in Industrie und multinationalen Unternehmen anzutreffendes internationales Standardformat für den Austausch geschäftlicher Dokumente und Informationen.
Wie erstelle ich eine E-Rechnung?
Die pragmatische Antwort lautet: Indem Sie ein aktuelles Programm zur Rechnungsschreibung verwenden. Viele Softwarehersteller haben ihre Programme schon länger mit dieser Fähigkeit ausgestattet, ohne dass das den Nutzern groß ins Auge sprang oder Abläufe angepasst werden mussten.
DATEV-Nutzer:
Ich schreibe heute Rechnungen mit Word oder Excel. Was muss ich tun?
Die Datev-E-Rechnungsschreibung ermöglicht Ihnen das einfache Erstellen von E-Rechnungen. Dazu müssen Sie sich auf der Datev-E-Rechnungsplattform registrieren. Weitere Informationen können Sie von Mein-Steuer-Coach.de erhalten.
Ich möchte eine E-Rechnung schreiben. Wie geht das schnell und einfach?
Die DATEV E-Rechnungsplattform ist die Basis für Ihrer Stammdaten. Die DATEV E-Rechnungsschreibung ermöglicht Ihnen das einfache Erstellen von E-Rechnungen (Kosten 5 € pro Jahr). Hier geht es direkt zur Registrierung.
Betrifft die E-Rechnungspflicht auch Rechnungsempfänger außerhalb Deutschlands?
Deutschland: Das Wachstumschancengesetz (und die darin enthaltene E-Rechnungspflicht) bezieht sich auf B2B in Deutschland.
EU: Die EU-Initiative ViDA bezieht sich auf innereuropäische Rechnungen.
Außereuropäisches Drittland: Der Rechnungsaustausch mit Nicht-EU-Ländern ist von der E-Rechnungspflicht in Deutschland nicht betroffen. Dort gelten landesspezifische Anforderungen.
Was steckt hinter der Norm EN 16931? 
EN 16931 ist die europäische Norm aus der sich die länderspezifischen E-Rechnungsformate ableiten, z. B. in Deutschland XRechnung und ZUGFeRD ab 2.x. Diese wird weiterentwickelt, um den Anforderungen der Wirtschaft gerecht zu werden.
Was ist eine Leitweg-ID?
Um eine E-Rechnung im Format XRechnung korrekt vom Rechnungssteller an den Rechnungsempfänger zu übermitteln, ist eine eindeutige Adressierung des Rechnungsempfängers notwendig. Die Leitweg-ID ermöglicht diese eindeutige Adressierung eines Rechnungsempfängers der öffentlichen Verwaltung. Bei einer XRechnung ist die Angabe der Kunden-Referenznummer (Leitweg ID) verpflichtend.
Wird es ein Umsatzsteuermeldesystem geben?
Es gibt vom Gesetzgeber keine finalen Aussagen zum Meldesystem. Da aber die wesentliche Motivation zum Thema E-Rechnung die Prävention des Umsatzsteuerbetrugs ist, können Sie fest von der zeitnahen Einführung eines solchen Meldesystems ausgehen.
Besteht die Möglichkeit, dass bei hybriden Rechnungsformaten (z. B. ZUGFeRD) die Sichtkomponente (PDF-Datei) vom strukturierten Datensatz (XML-Datei) abweicht? Welche Rechnungsdaten werden dann verwendet?
Bei hybriden Rechnungsformaten (z.B. ZUGFeRD) besteht die Möglichkeit, dass bei fehlerhafter Umsetzung der strukturierte Datensatz von der Sichtkomponente (PDF) abweicht. Bei solchen Abweichungen hat der strukturierte Datensatz Vorrang.
Welche Datei muss nach GoBD aufbewahrt werden?
Es muss immer die Originalrechnung archiviert werden (ZUGFeRD, XRechnung).
Eine Originalrechnung ist immer die Rechnung, die versendet (oder empfangen) wird.
Welche genauen Vorschriften gibt es von der Finanzverwaltung zur E-Rechnung?
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15.10.2024 ein Schreiben zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht.

Bundesministerium der Finanzen

Schreiben zur Einführung der E-Rechnung ab 2025

Sicht der Finanzverwaltung zu den Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025

Das Bundesministerium der Finanzen hat auch einen FAQ-Katalog zur E-Rechnung veröffentlicht. Darin beantwortet das BMF die am häufigsten gestellten Fragen zur E-Rechnung.

Bundesministerium der Finanzen

Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 - Bundesfinanzministerium - Service

Warum wird die verpflichtende E-Rechnung eingeführt und gibt es Ausnahmen? In unseren FAQ erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E-Rechnung.

Beratung zur E-Rechnung
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